Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4192
BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92 (https://dejure.org/1992,4192)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1992 - 1 StR 173/92 (https://dejure.org/1992,4192)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1992 - 1 StR 173/92 (https://dejure.org/1992,4192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen - Unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Selbstladewaffe - Anforderungen an die Erhebung der Sachrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92
    Der allgemeine Entschluß oder eine Bereitschaft, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt nicht (BGHSt 36, 105, 110 m.w.Nachw.).

    Fortsetzungszusammenhang kommt bei längeren Unterbrechungen einer Tatreihe oder bei einschneidenden Ereignissen grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. hierzu BGHSt 26, 4, 7 f.; 36, 105, 109 f.; BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 34).

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92
    Für die Zulässigkeit der Verwertung reicht es aber aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12).

    Die veränderten und zusätzlichen Umstände waren ordnungsgemäß Gegenstand der Hauptverhandlung (zur Zulässigkeit des Freibeweises in diesem Zusammenhang: BGHSt 28, 196, 199; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 11).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92
    Von dem hier maßgebenden Standpunkt eines verständigen Angeklagten aus betrachtet (vgl. BGHSt 21, 334, 341), bestand kein Anlaß, den Schöffen N., Studiendirektor i.R., deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, weil der Angeklagte von diesem als Berufskollegen und angesichts des schulischen Bezugs des Tatvorwurfs besondere Strenge erwartete.
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Auszug aus BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92
    Für die Zulässigkeit der Verwertung reicht es aber aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12).
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92
    Fortsetzungszusammenhang kommt bei längeren Unterbrechungen einer Tatreihe oder bei einschneidenden Ereignissen grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. hierzu BGHSt 26, 4, 7 f.; 36, 105, 109 f.; BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 34).
  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92
    In diesem Sinne hat auch der 5. Senat zuletzt entschieden (StV 1991, 149 f. = BGHR a.a.O. Hinweispflicht 12 - in Abweichung von seinen Entscheidungen in BGHSt 19, 88 und BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3).
  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen

    Auszug aus BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92
    In diesem Sinne hat auch der 5. Senat zuletzt entschieden (StV 1991, 149 f. = BGHR a.a.O. Hinweispflicht 12 - in Abweichung von seinen Entscheidungen in BGHSt 19, 88 und BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92
    Für die Zulässigkeit der Verwertung reicht es aber aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12).
  • BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90

    Hinweispflicht - Hinweispflicht des Richters - Urteilsgrundlage

    Auszug aus BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92
    Die veränderten und zusätzlichen Umstände waren ordnungsgemäß Gegenstand der Hauptverhandlung (zur Zulässigkeit des Freibeweises in diesem Zusammenhang: BGHSt 28, 196, 199; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 11).
  • BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83

    Hinweispflicht bei anderweitiger Feststellung der Tatzeit

    Auszug aus BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92
    Für den speziellen Fall der Tatzeitveränderung gilt nichts anderes (BGH NStZ 1981, 190, 191; 1984, 422 f.).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

  • BGH, 22.09.1987 - 5 StR 378/87

    Gebotenheit klarstellender Hinweise eines Gerichts zu einem Hilfsbeweisantrag

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93

    Gesamtstrafenbildung für jahrelang praktikzierten sexuellen Missbrauch an einem

    Ist ein sich über mehrere Jahre erstreckender Gesamtvorsatz ohnehin schon aus tatsächlichen Gründen nur schwer vorstellbar (vgl. u.a. BGHSt 16, 124, 128 f; BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 17, 18, 19, 52), so sprechen insbesondere erhebliche zeitliche Unterbrechungen, ein grundlegender Wechsel sexueller Praktiken oder sonstige einschneidende äußere Ereignisse gegen die Annahme eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 48; BGH, Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93; BGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 1 StR 173/92 - ähnlich auch BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93).
  • BGH, 26.01.1993 - 5 StR 687/92

    Bewertung von Alibibehauptungen - Vorliegen eines Alibis durch Einreisstempel und

    Es bedarf, weil das Urteil schon auf die Sachrüge aufzuheben ist, nicht der Entscheidung, ob das Landgericht im Fall II 2, 4 der Urteilsgründe gegen die Pflicht verstoßen hat, den Angeklagten auf veränderte tatsächliche Umstände hinzuweisen (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8; BGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 1 StR 173/92 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht